Allgemeine Geschäftsbedingungen

(der Firma Papier Spessart Sam GmbH & Co. KG)

    
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Ebenso geltend diese AGB für die Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern, soweit die folgenden Regelungen nicht den Kauf von Waren betreffen. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer, Lieferant oder sonstige Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Verpackungswaren. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, etwa auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Willenserklärungen (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, u.a.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen oder elektronische Dateien, überlassen haben.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Angebots verbunden mit einer Lieferverbindlichkeit erfolgt erst mit Übersendung einer Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Käufer wird bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ein Skonto von 2% gewährt.
(2) Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf Kaufpreiszahlung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Lieferung speziell auf Kundenwunsch gefertigter Ware sind wir sofort zum Rücktritt berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch einen Zulieferer und weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(2) Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung des Käufers erforderlich.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab einem Mindestbestellwert von netto EUR 200,- grundsätzlich frei Haus, falls sich der Sitz des Käufers im Umkreis von 50km befindet. Ist der Bestellwert geringer und/oder befindet sich der Sitz des Käufers nicht im Umkreis von 50km, so erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl durch ein Transportunternehmen oder durch ein firmeneigenes Fahrzeug auf Kosten des Käufers.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Eigentum.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

§ 7 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 20% der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar. Die tatsächlich gelieferte Menge ist entsprechend anteilsmäßig zu vergüten.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach der Anlieferung oder Übergabe auf Mängel zu prüfen (Untersuchungs- und Rügepflichten). Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, so hat der Käufer diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

§ 8 Haftung für sonstige Schäden
(1) Die Haftung auf Schadenersatz ist bei Verschuldenshaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben (insb. Erfüllungsgehilfen, § 278 BGB). Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausnahmslos deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Stockstadt am Main.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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